Norm
EO §1 Abs1 Z1 IBRechtssatz
Nur Leistungsurteile können die Grundlage einer Exekution bilden; die materielle Vollstreckbarkeit eines Urteiles ist also davon abhängig, daß es einen an den Verpflichteten ergangenen Befehl oder eine übernommene Verbindlichkeit, etwas zu tun oder zu unterlassen, enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011