RS OGH 1980/6/26 7Ob614/80

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Veröffentlicht am 26.06.1980
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Norm

ABGB §901 II1

Rechtssatz

Trifft eine Voraussetzung nicht zu, die stets einem Geschäft von der Art des geschlossenen zugrunde gelegt wird, so ist grundsätzlich die Partei, die bei Kenntnis der Sachlage das Geschäft nicht geschlossen hätte, an dieses nicht gebunden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 614/80
    Entscheidungstext OGH 26.06.1980 7 Ob 614/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017523

Dokumentnummer

JJR_19800626_OGH0002_0070OB00614_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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