Norm
EO §389 IRechtssatz
Erörterungen des Sachverhaltes mit der gefährdeten Partei im Sinne des § 182 ZPO in einem ergänzenden Verfahren widersprechen dem Wesen des auf Raschheit abgestellten Verfahrens über einstweilige Verfügungen und kommen daher nicht in Betracht.Erörterungen des Sachverhaltes mit der gefährdeten Partei im Sinne des Paragraph 182, ZPO in einem ergänzenden Verfahren widersprechen dem Wesen des auf Raschheit abgestellten Verfahrens über einstweilige Verfügungen und kommen daher nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005443Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013