RS OGH 1980/7/9 1Ob803/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1980
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Norm

ABGB §861
ABGB §1054
HGB §346 F

Rechtssatz

Bei der Vereinbarung eines "Zirka-Preises" erklärt sich der Käufer mit einer mäßigen Überschreitung des ziffernmäßig genannten Preises, deren Grenze im Streitfall der Richter bestimmt, einverstanden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014051

Dokumentnummer

JJR_19800709_OGH0002_0010OB00803_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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