Rechtssatz
Wurde beim Kauf einer erst fertigzustellenden Eigentumswohnung, deren Baukosten der Wohnungseigentumsbewerber zu tragen hat, ein Zirkakaufpreis vereinbart, muss der Käufer auch nicht unbedeutende Preissteigerungen hinnehmen, wenn dies der allgemeinen Situation der Entwicklung der Baukosten entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020013Im RIS seit
09.07.1980Zuletzt aktualisiert am
09.02.2024