RS OGH 1982/3/3 1Ob803/79; 1Ob765/81

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Veröffentlicht am 09.07.1980
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Rechtssatz

Wurde beim Kauf einer erst fertigzustellenden Eigentumswohnung, deren Baukosten der Wohnungseigentumsbewerber zu tragen hat, ein Zirkakaufpreis vereinbart, muss der Käufer auch nicht unbedeutende Preissteigerungen hinnehmen, wenn dies der allgemeinen Situation der Entwicklung der Baukosten entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020013

Im RIS seit

09.07.1980

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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