Norm
EO §215Rechtssatz
Die Bestimmung des § 222 EO ist auch bei der Verteilung des Erlöses unterschiedlich belasteter Miteigentumsanteile analog anzuwenden.Die Bestimmung des Paragraph 222, EO ist auch bei der Verteilung des Erlöses unterschiedlich belasteter Miteigentumsanteile analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003278Dokumentnummer
JJR_19800730_OGH0002_0030OB00068_8000000_001