RS OGH 1980/7/30 3Ob596/79, 3Ob7/91, 8Ob84/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1980
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Norm

ZPO §43 Abs1 ZPO §50
ZPO §52

Rechtssatz

Eine Kostenteilung kommt im Falle eines teilweise erfolgreichen einseitigen Rechtsmittels nicht in Betracht, denn der § 43 Abs 1 ZPO findet nur Anwendung, wenn beiden Parteien Kosten aufgelaufen sind und beide teilweise obsiegt haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0035964

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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