RS OGH 1980/7/30 3Ob69/80 (3Ob70/80)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1980
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Norm

EO §215
EO §216 II
WEG 1975 §1

Rechtssatz

Ist mit dem Miteigentumsanteil untrennbar Wohnungseigentum verknüpft, setzt sich der Wert eines mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteiles aus dem Wert des Grundanteiles und dem Wert der im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zusammen, der hypothetische Verkaufserlös kann daher, anders als bei schlichtem Miteigentum, nicht ausschließlich auf Grund der Eigentumsanteile ermittelt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 69/80
    Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 69/80
    SZ 53/105

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003283

Dokumentnummer

JJR_19800730_OGH0002_0030OB00069_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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