RS OGH 1980/8/27 1Ob624/80

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Veröffentlicht am 27.08.1980
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Norm

ABGB §872
ABGB §901 II1

Rechtssatz

Wurde der erklärte Geschäftszweck erreicht , kann weder die Auflösung des Vertrages , noch analog zu § 872 ABGB , - da die Aufrechterhaltung des Vertrages im recht verstandenen Interesse beider Parteien liegt - seine Anpassung begehrt werden .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 624/80
    Entscheidungstext OGH 27.08.1980 1 Ob 624/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016276

Dokumentnummer

JJR_19800827_OGH0002_0010OB00624_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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