Norm
ABGB §186Rechtssatz
Ein Pflegevertrag liegt vor, wenn den Pflegeeltern ein Recht auf Erziehung eingeräumt wird, das den leiblichen Eltern vorgeht, insbesondere wenn das Rückforderungsrecht der leiblichen Eltern eingeschränkt wird oder deren Erziehungsrechte ruhen sollen; ein solcher Vertrag bedarf gerichtlicher Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048887Dokumentnummer
JJR_19800827_OGH0002_0010OB00681_8000000_004