RS OGH 2012/2/27 7Ob43/80, 7Ob52/02a, 7Ob223/11m, 7Ob9/12t

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Veröffentlicht am 28.08.1980
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Rechtssatz

Doppelversicherung ist gegeben, wenn sowohl die Haftpflichtversicherung des Unfallsgegners als auch die Kaskoversicherung bezüglich des bei einem Unfall beschädigten Fahrzeuges dasselbe Risiko decken sollen, nämlich eben den Schaden an diesem Fahrzeug.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080257

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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