RS OGH 1980/8/28 13Os92/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1980
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Norm

StGB §9 Abs2
StGB §195 Abs1

Rechtssatz

Die Rechtswidrigkeit des Verbergens eines gegen den Willen der Erziehungsberechtigten aus denen Muntgewalt entwichenen Minderjährigen ist für jedermann (auch für einen gerade noch Jugendlichen) leicht erkennbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089463

Dokumentnummer

JJR_19800828_OGH0002_0130OS00092_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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