Rechtssatz
Kein innerer Zusammenhang und daher keine bloß teilweise bestätigende Entscheidung liegt vor bei Verneinung der Zulässigkeit der Löschungsvormerkung gemäß § 38 lit a GBG bei der Anmerkung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes, auf Grund dessen Pfandrechte einverleibt wurden, und jener Löschungsvormerkung bejaht wurde.Kein innerer Zusammenhang und daher keine bloß teilweise bestätigende Entscheidung liegt vor bei Verneinung der Zulässigkeit der Löschungsvormerkung gemäß Paragraph 38, Litera a, GBG bei der Anmerkung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes, auf Grund dessen Pfandrechte einverleibt wurden, und jener Löschungsvormerkung bejaht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084921Dokumentnummer
JJR_19800902_OGH0002_0050OB00010_8000000_001