RS OGH 1980/9/9 5Ob617/80, 3Ob586/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1980
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Norm

ABGB §1231

Rechtssatz

Bei der Bemessung der Ausstattung ist auch auf die Schulden des Ausstattungspflichtigen, seine eigenen Bedürfnisse und seine Verpflichtungen gegenüber seinen Angehörigen Bedacht zu nehmen. Es ist aber eine ratenweise Zahlung möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022288

Dokumentnummer

JJR_19800909_OGH0002_0050OB00617_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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