RS OGH 1980/9/9 5Ob657/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1980
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Norm

ABGB §1319

Rechtssatz

Kein unbefugtes Abstellen eines Personenkraftwagens, wenn ein Besucher seinen Personenkraftwagen auf dem privaten Zufahrtsweg zum Haus abstellt und dort das Abstellen von Personenkraftwagen nicht vom Hauseigentümer verboten war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0030164

Dokumentnummer

JJR_19800909_OGH0002_0050OB00657_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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