RS OGH 1980/9/10 1Ob637/80

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Veröffentlicht am 10.09.1980
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Norm

ABGB §1218
ABGB §1220

Rechtssatz

Hat eine uneheliche Tochter zur Abgeltung ihrer Versorgungsansprüche einen Abfindungsbetrag erhalten und wurde die Geltendmachung der Änderungsklausel ausgeschlossen, so ist es ihr verwehrt, den auf Grund der geänderten Gesetzeslage nunmehr auch uneheliche Töchtern gegenüber ihrem Vater eingeräumten Heiratsgutanspruch im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 637/80
    Entscheidungstext OGH 10.09.1980 1 Ob 637/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022283

Dokumentnummer

JJR_19800910_OGH0002_0010OB00637_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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