Norm
ABGB §1327 C2Rechtssatz
Deckungsfonds für Waisenrenten und Waisenpensionen der Sozialversicherungsträger sind Ansprüche der Kinder nach § 1327 ABGB wegen entgangenen Barunterhalts, aber auch wegen entgangener Pflegeleistungen der Eltern.Deckungsfonds für Waisenrenten und Waisenpensionen der Sozialversicherungsträger sind Ansprüche der Kinder nach Paragraph 1327, ABGB wegen entgangenen Barunterhalts, aber auch wegen entgangener Pflegeleistungen der Eltern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0031466Dokumentnummer
JJR_19800911_OGH0002_0080OB00099_8000000_001