Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Es besteht kein Anlaß, von der Rechtsprechung nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes abzugehen, daß der Schadenersatzanspruch des Kindes nach Tötung der Mutter im Sinne des § 1327 ABGB auch den Ersatz des durch den Entgang der Pflegeleistungen der Mutter entstandenen Schadens umfasse, zumal durch die nunmehr in Geltung stehenden Bestimmungen des § 140 Abs 1 und Abs 2 ABGB eindeutig klargestellt ist, daß die von der ehelichen Mutter im Rahmen der Haushaltsführung den Kindern erbrachten Pflegeleistungen als Beitragsleistungen zur Deckung der Unterhaltsbedürfnisse der Kinder anzusehen sind.Es besteht kein Anlaß, von der Rechtsprechung nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes abzugehen, daß der Schadenersatzanspruch des Kindes nach Tötung der Mutter im Sinne des Paragraph 1327, ABGB auch den Ersatz des durch den Entgang der Pflegeleistungen der Mutter entstandenen Schadens umfasse, zumal durch die nunmehr in Geltung stehenden Bestimmungen des Paragraph 140, Absatz eins und Absatz 2, ABGB eindeutig klargestellt ist, daß die von der ehelichen Mutter im Rahmen der Haushaltsführung den Kindern erbrachten Pflegeleistungen als Beitragsleistungen zur Deckung der Unterhaltsbedürfnisse der Kinder anzusehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0047321Dokumentnummer
JJR_19800911_OGH0002_0080OB00099_8000000_003