RS OGH 1980/9/17 1Ob649/80, 8Ob506/81, 1Ob554/93

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Veröffentlicht am 17.09.1980
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Norm

GewO 1973 §69
HVG §29 IIe
HVG §6 ID
V des BMHGI 16.06.1978 über Ausübungsregeln für Immobilienmakler §9

Rechtssatz

Die bloße Verwendung des Ausdruckes "Alleinvermittlungsauftrag" reicht nicht aus, um eine Provisionspflicht des Auftraggebers im Falle des Selbstverkaufes bejahen zu können. Eine solche Verpflichtung mußte im Auftrag vorgesehen dh ausdrücklich vereinbart sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0061610

Dokumentnummer

JJR_19800917_OGH0002_0010OB00649_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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