RS OGH 1980/9/18 4Ob85/80 (4Ob86/80 - 4Ob98/80)

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Veröffentlicht am 18.09.1980
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Norm

KollV für Bedienstete des Bundesamtes für Zivilluftfahrt allg
VBG §1

Rechtssatz

Dem KollV, dessen Geltungsbereich auf alle Bediensteten des BAZ, soweit diese nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, ausdrücklich beschränkt ist, (Pkt I des KollV) kann keine Bestimmung entnommen werden, die mit dem Übertritt eines Beamten in ein diesem KollV unterliegendes privatrechtliches Arbeitsverhältnis auch nur in Zusammenhang gebracht werden könnte. Weder die grammatikalische noch eine am Normzweck orientierte Auslegung bietet auch nur einen Anhaltspunkt dafür, daß die Kollektivvertragsparteien einen solchen Übergang geregelt oder auch nur eine solche Absicht verfolgt hätten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 85/80
    Entscheidungstext OGH 18.09.1980 4 Ob 85/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065014

Dokumentnummer

JJR_19800918_OGH0002_0040OB00085_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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