Norm
ABGB §1313a IIIcRechtssatz
Die Weisung des Poliers an den Fahrer, anzuhalten und auf weitere Einweisung zu warten, ist ein ausreichender Hinweis auf die bestehende Gefahr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028702Dokumentnummer
JJR_19800923_OGH0002_0020OB00116_8000000_001