RS OGH 1980/9/24 3Ob65/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1980
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Norm

EO §1 IA
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art19 Abs1

Rechtssatz

Ein Exekutionstitel entsteht in jenem Zeitpunkt, in welchem der darin enthaltene Leistungsbefehl vom Entscheidungsorgan in der in der Prozeßordnung vorgesehenen Weise erlassen wird. Davon zu unterscheiden ist die Rechtskraft eines Titels; die Entstehung geht der Rechtskraft zeitlich voraus. (s.A.)

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 65/80
    Entscheidungstext OGH 24.09.1980 3 Ob 65/80

Schlagworte

Internationale Abkommen, Zweiseitige Abkommen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000034

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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