Norm
EO §1 IARechtssatz
Liegen über ein Leistungsbegehren mehrere nacheinander im Instanzenzug ergangene Entscheidungen vor, ist - soferne die Entscheidungen inhaltlich übereinstimmen - der Exekutionstitel bereits mit der ersten Entscheidung - allerdings unter der Voraussetzung ihres Fortbestandes - entstanden. Die bestätigenden Rechtsmittelentscheidungen bekräftigen diese (erste) Entscheidung (des Prozeßgerichtes) nur, sie bringen sie also nicht (neu) zum "Entstehen". (s.A.)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen, Zweiseitiges AbkommenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000036Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011