Norm
StGB §25 Abs3Rechtssatz
Binnen der in § 25 Abs 3 StGB genannten Frist ist die Prüfung einzuleiten, zur Entscheidung (auf Grund abgeschlossener Prüfung) darf sie auch überschritten werden.Binnen der in Paragraph 25, Absatz 3, StGB genannten Frist ist die Prüfung einzuleiten, zur Entscheidung (auf Grund abgeschlossener Prüfung) darf sie auch überschritten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090360Dokumentnummer
JJR_19800930_OGH0002_0100OS00079_8000000_003