RS OGH 1980/9/30 10Os122/80, 9Os7/87

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Veröffentlicht am 30.09.1980
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Norm

StGB §16 E
StGB §105 E
StGB §142 E

Rechtssatz

Stellt sich das abgenötigte Vorzeigen der Barschaft nur als Vorphase in einem einheitlichen Tatgeschehen zum Raub dar, so scheidet ein qualifizierter Versuch (Raubversuch), durch den die Freiheit der Willensentschließlung allein (§ 105 StGB) verletzt worden wäre, aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090480

Dokumentnummer

JJR_19800930_OGH0002_0100OS00122_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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