Norm
ABGB §295Rechtssatz
Bäume sind, solange sie nicht vom Grund und Boden abgesondert sind, nicht selbständige Sachen, und können somit nicht den Gegenstand einer Eigentumsübertragung an Dritte bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000743Im RIS seit
01.10.1980Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023