Norm
ZPO §41 D2Rechtssatz
Bekämpft der Beklagte den stattgebenden Teil des Urteiles zweiter Instanz nur für den Fall mit Revision, daß der Revision der klagenden Partei gegen den klagsabweisenden Teil stattgegeben wird, ist dies jedoch nicht der Fall, dann ist die Revision des Beklagten nicht zu behandeln, daher auch kein Kostenersatzanspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0035913Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015