RS OGH 2025/7/29 1Ob685/80; 5Ob556/80; 5Ob589/81; 1Ob534/82; 3Ob551/82; 7Ob573/82; 8Ob524/84; 8Ob601

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Veröffentlicht am 01.10.1980
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Norm

EheG §94
  1. EheG § 94 heute
  2. EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Bei Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann es ein Gebot der Billigkeit sein, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält (behält), durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057574

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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