Norm
EO §7 DaRechtssatz
Das Fehlen des gemäß § 7 Abs 2 EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist vom Bewilligungsgericht oder - soweit ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt - vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten und führt zur Abweisung des Exekutionsantrages.Das Fehlen des gemäß Paragraph 7, Absatz 2, EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist vom Bewilligungsgericht oder - soweit ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt - vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten und führt zur Abweisung des Exekutionsantrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0001370Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009