RS OGH 1980/10/8 3Ob96/80, 3Ob233/08y

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Veröffentlicht am 08.10.1980
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Norm

EO §7 Da
EO §54

Rechtssatz

Das Fehlen des gemäß § 7 Abs 2 EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist vom Bewilligungsgericht oder - soweit ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt - vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten und führt zur Abweisung des Exekutionsantrages.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 96/80
    Entscheidungstext OGH 08.10.1980 3 Ob 96/80
  • 3 Ob 233/08y
    Entscheidungstext OGH 19.11.2008 3 Ob 233/08y
    Auch; nur: Das Fehlen des gemäß § 7 Abs 2 EO für die Exekutionsbewilligung erforderlichen Nachweises des Bedingungseintrittes ist von Amts wegen zu beachten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0001370

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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