RS OGH 2024/8/28 3Ob560/79; 5Ob772/81; 1Ob523/83; 4Ob2021/96a; 7Ob40/00h; 9ObA222/01i; 3Ob36/05y; 4O

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Veröffentlicht am 08.10.1980
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Rechtssatz

Im allgemeinen begründen Arbeitsleistungen von Lebensgefährten keinen Bereicherungsanspruch, weil sie sich nach dem Parteiwillen oder nach den von der Verkehrssitte her zu beurteilenden Umständen als Gefälligkeit darstellen. Mithilfe beim Hausbau im Ausmaß von durchschnittlich 1 1/2 Stunden wöchentlich, stellt eine "Gefälligkeit" dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033705

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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