RS OGH 1980/10/14 2Ob115/80

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Veröffentlicht am 14.10.1980
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Norm

ABGB §1310

Rechtssatz

Daß ein Kind, das über das richtige Verhalten im Verkehr gut belehrt wurde, unter Umständen eher zur Haftung herangezogen werden kann, als ein Kind, dessen Erziehung in dieser Hinsicht vernachlässigt wurde, entspricht dem klaren Wortlaut des § 1310 ABGB, wonach auf den Einzelfall abzustellen ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 115/80
    Entscheidungstext OGH 14.10.1980 2 Ob 115/80
    Veröff: ZVR 1981/168 S 215

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0027651

Dokumentnummer

JJR_19801014_OGH0002_0020OB00115_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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