Norm
ABGB §1336 BRechtssatz
Die Vertragsstrafe gebührt auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Ein sie übersteigender Schaden kann nur nach Art 8 Nr 3 der 4.EVHGB und dann begehrt werden, wenn die Konventionalstrafe bloß als Mindestersatz vereinbart wurde.Die Vertragsstrafe gebührt auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Ein sie übersteigender Schaden kann nur nach Artikel 8, Nr 3 der 4.EVHGB und dann begehrt werden, wenn die Konventionalstrafe bloß als Mindestersatz vereinbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032198Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020