RS OGH 1980/10/22 11Os109/80, 13Os133/82, 12Os115/21k

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Veröffentlicht am 22.10.1980
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Norm

SGG aF §12 D
StGB §15 Abs2 B3

Rechtssatz

Schon die Anreise zum Ort der Übernahme des Suchtgifts, das Zusammentreffen mit dem Suchtgiftlieferanten und die Verabredung der Übernahme für den nächsten Tag mit dem Ziel des alsbaldigen Inverkehrsetzens als ausführungsnahe Versuchshandlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0087986

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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