RS OGH 1980/10/22 11Os126/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1980
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Norm

StGB §147 Abs1 Z1
StGB §223

Rechtssatz

Ein nachgemachtes zum Bezug von Medikamenten gegen die (bloße) Rezeptgebühr zu verwendendes Krankenkassenrezept ist auch dann als zur Täuschung geeignet anzusehen, wenn die auf diesem Rezept nachgemachte Arztstampiglie keine Kassenvertragsnummer aufweist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094449

Dokumentnummer

JJR_19801022_OGH0002_0110OS00126_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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