Norm
ABGB §1284 AbRechtssatz
Die auf Grund eines Übergabsvertrags durch die Gewährung des lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnrechtes für den Übergeber in dem vom Übernehmer bewohnten Haus begründete Wohngemeinschaft verpflichtet beide Vertragsteile, im persönlichen Verkehr mit dem anderen billige Rücksicht zu nehmen. Körperliche Mißhandlungen eines Vertragsteiles und unsittliche Nachstellungen gegenüber einem Vertragsteil sind schwere Verletzungen der bei einer Wohngemeinschaft gebotenen Verhaltenspflichten, die für den verletzten Vertragsteil den Fortbestand der Wohngemeinschaft unzumutbar machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022437Dokumentnummer
JJR_19801028_OGH0002_0050OB00603_8000000_003