Norm
ABGB §367 CRechtssatz
Nach § 366 Abs 1 HGB wird nicht nur der gute Glaube an das Eigentumsrecht des Veräußerers, sondern auch jener an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers geschützt und im Gegensatz zur bürgerlichrechtlichen Regelung durch leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010889Dokumentnummer
JJR_19801028_OGH0002_0050OB00666_8000000_001