RS OGH 1980/10/31 1Ob25/80, 1Ob27/84 (1Ob28/84)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.1980
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Norm

AHG §8

Rechtssatz

Die Notwendigkeit einer den dargestellten Grundsätzen entsprechenden Aufforderung des Rechtsträgers wird auch nicht dadurch beseitigt, daß dieser schon den bisher erhobenen Anspruch dem Grunde nach ablehnte und aus seinen bisherigen Prozeßerklärungen und sonstigen Stellungnahmen nicht anzunehmen ist, daß er nun ein Teilanerkenntnis abgeben würde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 25/80
    Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob 25/80
  • 1 Ob 27/84
    Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 27/84
    nur: Die Notwendigkeit einer den dargestellten Grundsätzen entsprechenden Aufforderung des Rechtsträgers wird auch nicht dadurch beseitigt, daß dieser schon den bisher erhobenen Anspruch dem Grunde nach ablehnte. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0050433

Dokumentnummer

JJR_19801031_OGH0002_0010OB00025_8000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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