Norm
DSt 1872 §2 C3Rechtssatz
Gröbliche Verletzung der Berufspflicht und empfindliche Beeinträchtigung des Standesansehens durch einen Rechtsanwalt, der als im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebener Verteidiger gemäß § 41 Abs 2 StPO das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung mangelhaft ausführt.Gröbliche Verletzung der Berufspflicht und empfindliche Beeinträchtigung des Standesansehens durch einen Rechtsanwalt, der als im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebener Verteidiger gemäß Paragraph 41, Absatz 2, StPO das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung mangelhaft ausführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055350Dokumentnummer
JJR_19801103_OGH0002_000BKD00051_8000000_001