RS OGH 1980/11/5 11Os132/80

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Veröffentlicht am 05.11.1980
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Norm

StGB §299

Rechtssatz

Es genügt, wenn der Täter erst im Zuge einer Unterkunftgewährung von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt und den anderen ungeachtet dessen weiterhin verborgen hält, um ihn der Strafverfolgung zu entziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0096086

Dokumentnummer

JJR_19801105_OGH0002_0110OS00132_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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