RS OGH 1980/11/12 1Ob615/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1980
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 §24

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 24 WEG soll die in der Phase der Vorbereitung oder Durchführung des Bauvorhabens bestehende Vertragsübermacht des Wohnungseigentumsorganisators auf ein den Belangen aller Vertragspartner dienendes Maß einschränken. Im besonderen ging es dem Gesetzgeber darum, dem Wohnungseigentumsbewerber mit der Vollendung der Bauführung einen unabdingbaren Anspruch auf die tatsächliche und rechtliche Herstellung des von ihm erworbenen Wohnungseigentums zu sichern.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 615/80
    Entscheidungstext OGH 12.11.1980 1 Ob 615/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083332

Dokumentnummer

JJR_19801112_OGH0002_0010OB00615_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten