RS OGH 1980/11/12 3Ob598/80

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Veröffentlicht am 12.11.1980
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Norm

ABGB §1016
EVHGB Art8 Nr11

Rechtssatz

Art 8 Nr 11 der EVHGB gibt dem auf die vorgegebene Vertretungsmacht vertrauenden Vertragsgegner gegen den Vertreter, der seine Vollmacht

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gleichgültig ob es eine rechtsgeschäftlich eingeräumte oder gesetzlich und organmäßig begründete Vertretungsbefugnis sein sollte

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nicht nachzuweisen vermag, einen gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz, falls der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 598/80
    Entscheidungstext OGH 12.11.1980 3 Ob 598/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019565

Dokumentnummer

JJR_19801112_OGH0002_0030OB00598_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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