Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Art 8 Nr 11 der EVHGB gibt dem auf die vorgegebene Vertretungsmacht vertrauenden Vertragsgegner gegen den Vertreter, der seine Vollmacht
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gleichgültig ob es eine rechtsgeschäftlich eingeräumte oder gesetzlich und organmäßig begründete Vertretungsbefugnis sein sollte
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nicht nachzuweisen vermag, einen gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung oder Schadenersatz, falls der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019565Dokumentnummer
JJR_19801112_OGH0002_0030OB00598_8000000_002