Norm
ABGB §932 VRechtssatz
Der Wohnungseigentumsbewerber kann unter Berufung auf die Nichtigkeit von diesen abbedingenden Vereinbarungen nach § 24 Abs 1 Z 4 WEG 1975 vom Wohnungseigentumsorganisator, der mit der Verbesserung eines Baumangels in Verzug ist, den Ersatz der Kosten der notwendigen Verbesserung begehren.Der Wohnungseigentumsbewerber kann unter Berufung auf die Nichtigkeit von diesen abbedingenden Vereinbarungen nach Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 4, WEG 1975 vom Wohnungseigentumsorganisator, der mit der Verbesserung eines Baumangels in Verzug ist, den Ersatz der Kosten der notwendigen Verbesserung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018751Dokumentnummer
JJR_19801112_OGH0002_0010OB00615_8000000_002