RS OGH 1980/11/12 1Ob31/80

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Veröffentlicht am 12.11.1980
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Norm

ABGB §880a A
ABGB §1346 B

Rechtssatz

Eine Verpflichtung, für künftige Schäden, die durch die Bergung eines Fahrzeuges in noch unbekannter Höhe entstehen können, aufzukommen, ist ein Garantievertrag, der den Gewährübernehmer verpflichtet, im Zweifel für den ganzen Schaden, der durch das Unternehmen entstehen kann, auch zufällig entstehenden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 31/80
    Entscheidungstext OGH 12.11.1980 1 Ob 31/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016957

Dokumentnummer

JJR_19801112_OGH0002_0010OB00031_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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