Rechtssatz
Das Fehlen einer Rechtsmittelerklärung, einer Rechtsmittelbegründung und eines Rechtsmittelantrages, also jener inhaltlichen Mindestvoraussetzungen, die erst die Überprüfungsmöglichkeit einer Entscheidung eröffnen und den Rahmen ihrer Überprüfung abgrenzen, hindern die Behandlung einer Eingabe als Rechtsmittel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006988Im RIS seit
18.11.1980Zuletzt aktualisiert am
07.05.2025