Norm
StGB §164 Abs1 Z1Rechtssatz
"Unterstützung beim Verheimlichen" ist jede Hilfestellung, die es dem Vortäter erleichtert, das Auffinden der widerrechtlich erlangten Sache durch den Berechtigten oder Organe der Strafverfolgung zu vereiteln oder zu erschweren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095445Dokumentnummer
JJR_19801119_OGH0002_0110OS00146_8000000_001