Norm
ABGB §874Rechtssatz
Die vorvertraglichen Sorgfaltspflichten bilden kein selbständiges Schuldverhältnis, sondern gegen in dem durch den Vertragsabschluß begründeten auf. Die Schutzpflichten werden kaum je von den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart; sie bestehen auch unabhängig vom Willen der Partner auf Grund einer gesetzlichen Ergänzung des Schuldverhältnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016283Dokumentnummer
JJR_19801126_OGH0002_0030OB00633_7900000_002