RS OGH 2013/12/17 7Ob655/80, 7Ob601/92, 4Ob192/13h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1980
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Norm

ABGB §364 B4
  1. ABGB § 364 heute
  2. ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  3. ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Keine Zuleitung von Immissionen i.S.d. § 364 Abs 2 ABGB, wenn die Schneemassen nicht vom Nachbargrund, sondern von den mit der Dienstbarkeit belasteten Teil der Grundstücke des Beklagten stammen. Außerdem ist nur die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen grundsätzlich unzulässig (Schneeräumung vom Servitutsweg).Keine Zuleitung von Immissionen i.S.d. Paragraph 364, Absatz 2, ABGB, wenn die Schneemassen nicht vom Nachbargrund, sondern von den mit der Dienstbarkeit belasteten Teil der Grundstücke des Beklagten stammen. Außerdem ist nur die ohne Rechtstitel erfolgte Zuleitung von Immissionen grundsätzlich unzulässig (Schneeräumung vom Servitutsweg).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010592

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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