RS OGH 1980/12/3 1Ob680/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1980
beobachten
merken

Norm

ABGB §861
ABGB §914 IIIh
ABGB §1061
ABGB §1295 Ib
HGB §377 F

Rechtssatz

Auch nach Genehmigung der Ware durch den Zwischenhändler durch Unterlassung der Mängelrüge gem § 377 HGB bestehen auf Grund von Treu und Glauben und ergänzender Vertragsauslegung weiterwirkende Vertragspflichten insoweit, als jedenfalls darüber, ob die vom Zwischenhändler bereits weiterveräußerte Ware mangelfrei war, bei Rückfrage wegen eines vom Letztverbraucher erhobenen Gewährleistungsanspruches nicht bewußt unrichtige Behauptungen aufgestellt werden dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014021

Dokumentnummer

JJR_19801203_OGH0002_0010OB00680_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten