RS OGH 1980/12/16 5Ob771/80

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Veröffentlicht am 16.12.1980
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Norm

ABGB nF §144
ABGB nF §177 Abs2
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Frage, ob die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen ehelichen Kindern erfließenden rein persönlich Rechte und Pflichten (§ 144 ABGB) nach der Scheidung der Ehe der Eltern des minderjährigen Kindes auch nur an einen Elternteil allein übertragen werden können, wenn und solange die geschiedenen Eltern im gemeinsamen Haushalt leben, und darin das Kind betreuen, ist im Gesetz nicht ausdrücklich gelöst. Dasselbe gilt auch von der Frage, ob und bejahendenfalls wie lange das Gericht je nach dem Umständen des Einzelfalles unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens mit der von Amts wegen zu treffenden Entscheidung nach § 177 Abs 2 ABGB zuwarten kann (arg.: "innerhalb angemessener Frist"). Bei der Lösung dieser Frage kann daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit unterlaufen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 771/80
    Entscheidungstext OGH 16.12.1980 5 Ob 771/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086801

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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