RS OGH 1980/12/16 5Ob649/80, 6Ob155/12f

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Veröffentlicht am 16.12.1980
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Norm

GmbHG §52 Abs3

Rechtssatz

Das gesetzliche Vorrecht der Gesellschafter auf Übernahme der neuen Stammeinlagen (Bezugsrecht) ist ein Bestandteil des allgemeinen Mitgliedschaftsrechtes. In ihm kommt der das Recht der Handelsgesellschaften beherrschende allgemeine Grundsatz der Bewahrung der Beteiligungsquoten der einzelnen Gesellschafter zum Ausdruck, der seine Grenzen in den überwiegenden Interessen der Gesellschaft findet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 649/80
    Entscheidungstext OGH 16.12.1980 5 Ob 649/80
    Veröff: SZ 53/172 = JBl 1981,545 = EvBl 1981/72 S 238 = GesRZ 1981,44
  • 6 Ob 155/12f
    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 6 Ob 155/12f
    Beisatz: Der Sinn dieser Regel besteht darin, allen Gesellschaftern die Bewahrung ihrer bisherigen Beteiligungsquoten zu ermöglichen; sie ist Bestandteil des allgemeinen Mitgliedschaftsrechts der Gesellschafter. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0060531

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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